Suspension (Haftung) von Fingerprothesen bei Kurzstümpfen
Bei einer Stumpfrestlänge von 0- 2,5 cm ab der Metacarpophalangealgelenklinie (MCP-Gelenk zwischen Mittelhand- und proximalem Fingerknochen, auch Fingerknöchel oder Fingergrundgelenk genannt) ist die Adhäsion der Stumpfbettung für die sichere Haftung der Fingerprothese nicht ausreichend.
Deshalb wird einer der folgenden Haftmechanismen zur Anwendung kommen:
- bilaterale Silikon-Ringelemente
zur mechanischen Anbindung an den benachbarten Fingern.
- medizinischer Hautkleber
zur Klebe-Fixation in Klebeschaft-Lappentechnik.
Dazu werden am Prothesenschaft dünne Silikonlappen integriert, die die Klebefläche vergrössern und der Prothese eine gute Haftung verleihen. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Einzelbeweglichkeit der Finger erhalten bleibt. Sehen Sie hier unseren Film zu dieser Technik!
- Mittelhand-Umgreifung
zur mechanischen Anbindung.
Die in einer natürlich wirkenden, leichten Flexionsstellung aufgebaute Fingerprothese wird mit einem Hohlraum versehen, um damit einen leichten Unterdruck an der Stumpfbettung aufbauen zu können und das Prothesengewicht so gering wie möglich zu halten.
Zur Funktionalität:
Bei einer Stumpfrestlänge von 0- 2,5cm ab dem MCP-Gelenk ist nur eine eingeschränkte Funktionalität z. B. beim Halten leichter Gegenstände zu erreichen.
Der Fingerstumpf verfügt über keine ausreichende Stumpflänge, um die Prothese anzusteuern, bzw. einen Gegengriff aufzubauen.
Es handelt sich bei dieser Prothesenart vordergründig um eine Wiederherstellung des Körperbildes.
Beispiele für die Haftungsmechanismen
Bilaterale Silikon-Ringelemente
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Fingerprothese mit Klebeschaft-Lappen
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Fingerprothese (Daumen) mit Mittelhand-Umgreifung
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