Zum Inhalt springen
  • Technische Orthopädie und Silikontechnik in Zürich

Die Rechnungsstellung

erfolgt im Gesundheitswesen, im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), grundsätzlich nach folgendem System:

Tiers payant:

Der Arzt, das Spital oder der Therapeut sendet seine Rechnung den Krankenkassen „direkt“.

Die Rechnung wird von der Krankenversicherung bezahlt.

Diese Vorgehensweise ist im Geltungsbereich des KVG für Leistungserbringer möglich, die in der abschliessenden Aufzählung der Leistungserbringer erwähnt sind, so namentlich Spitäler, Ärzte, Zahnärzte und nicht-ärztliche Medizinalberufe wie z.B. Physio- und Ergotherapeuten.
Die Orthopädisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher u.a.m. zählen nicht dazu und sind folgerichtig dem KVG nicht unterstellt.

Tiers garant:

Wir (die Orthopädisten) stellen dem Patienten die Rechnung aus.

Er kontrolliert die Rechnung, bezahlt sie und sendet sie der Krankenkasse.

Die Krankenkasse prüft die Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und vergütet den zustehenden Betrag abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes und einer allfälligen Franchise.

Deshalb stellen wir die Leistungen unserem Kunden in Rechnung, weil er unser Vertragspartner für die Versorgung ist und nicht die Krankenversicherung.

Wir erstellen für Sie kostenlos und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag nach dem für uns verbindlichen Tarifsystem des Schweizer Verbandes Ortho Reha Suisse (ORS).

Mit diesem Kostenvoranschlag können Sie bei ihrer Versicherung die Rückerstattung prüfen lassen.