Zum Inhalt springen
  • Technische Orthopädie und Silikontechnik in Zürich

Die Kostenübernahme

Von der obligatorischen Grundversicherung nicht abgedeckte Hilfsmittel (z.B. Schuheinlagen):

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Zusatzversicherung zu informieren, ob Hilfsmittel abgedeckt sind und wie hoch die Rückvergütung ist.

Von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckte Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Strümpfe):

Wir verrechnen diese Hilfsmittel direkt mit unserem Kunden bar oder per Karte über den aktuellen ORS Tarif oder die Mittel -und Gegenständeliste.

Orthopädisten sind in der Schweiz in keinem Fall berechtigt ihre Leistungen direkt mit der Grundversicherung oder einer Zusatzversicherung abzurechnen!

Die Rechnungsstellung

erfolgt im Gesundheitswesen, im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), grundsätzlich nach folgendem System:

Tiers payant:

Der Arzt, das Spital oder der Therapeut sendet seine Rechnung den Krankenkassen „direkt“.

Die Rechnung wird von der Krankenversicherung bezahlt.

Diese Vorgehensweise ist im Geltungsbereich des KVG für Leistungserbringer möglich, die in der abschliessenden Aufzählung der Leistungserbringer erwähnt sind, so namentlich Spitäler, Ärzte, Zahnärzte und nicht-ärztliche Medizinalberufe wie z.B. Physio- und Ergotherapeuten.
Die Orthopädisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher u.a.m. zählen nicht dazu und sind folgerichtig dem KVG nicht unterstellt.

Tiers garant:

Wir (die Orthopädisten) stellen dem Patienten nach Abgabe des Produktes die Rechnung aus.

Er kontrolliert die Rechnung, bezahlt sie direkt im Geschäft bar bzw. mit Karte und sendet sie der Krankenkasse.

Die Krankenkasse prüft die Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und vergütet den zustehenden Betrag abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes und einer allfälligen Franchise.

Deshalb stellen wir die Leistungen unserem Kunden in Rechnung, weil er unser Vertragspartner für die Versorgung ist und nicht die Krankenversicherung.

Wir erstellen für Sie kostenlos und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag nach dem für uns verbindlichen Tarifsystem des Schweizer Verbandes Ortho Reha Suisse (ORS).

Mit diesem Kostenvoranschlag können Sie bei ihrer Versicherung die Rückerstattung prüfen lassen.

Zahlung per Karte

Alle_logos.bmp